13.12.2023

Erhöhter Steuersatz auf Speisen zum 01.01.2024

Die deutsche Bundesregierung hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz auf Speisen in gastronomischen Betrieben (Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen) in Höhe von 7 % nicht verlängert wird.

Das bedeutet: Für Speisen, für die vor der Corona-Umsatzsteuersenkung der Regelsteuersatz gegolten hat, gilt auch ab dem 01.01.2024 wieder der Regelsteuersatz von zurzeit 19 %.

Die betroffenen Kundinnen und Kunden der eccos pro hat in den vergangenen Tagen ein Infoschreiben erreicht, in welchem entsprechende Anleitungen zur Umstellung beigefügt waren sowie Termine zu Online-Infovorträgen angeboten wurden.

Für Rückfragen oder weitere Unterstützung wenden Kundinnen und Kunden sich bitte an das eccos pro Support-Team unter info@eccos-pro.com.

Cookies Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten.
Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken oder für Meldungen durch einen Drittanbieter auf unserer Seite genutzt werden. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass durch Ihre Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Bitte wählen Sie, welche Cookies Sie zulassen wollen