13.12.2023
Erhöhter Steuersatz auf Speisen zum 01.01.2024
Die deutsche Bundesregierung hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz auf Speisen in gastronomischen Betrieben (Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen) in Höhe von 7 % nicht verlängert wird.
Das bedeutet: Für Speisen, für die vor der Corona-Umsatzsteuersenkung der Regelsteuersatz gegolten hat, gilt auch ab dem 01.01.2024 wieder der Regelsteuersatz von zurzeit 19 %.
Die betroffenen Kundinnen und Kunden der eccos pro hat in den vergangenen Tagen ein Infoschreiben erreicht, in welchem entsprechende Anleitungen zur Umstellung beigefügt waren sowie Termine zu Online-Infovorträgen angeboten wurden.
Für Rückfragen oder weitere Unterstützung wenden Kundinnen und Kunden sich bitte an das eccos pro Support-Team unter info@eccos-pro.com.